Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Auftraggebern (z.B. Tour-Operators, Event-Operators, Veranstalter von Vereinsreisen oder auch Einzelpersonen usw.) und STADTFÜHRUNGEN LUZERN als Beauftragte für zu erbringende Dienstleistungen wie Führungen, Reiseleitung, etc. STADTFÜHRUNGEN LUZERN vermittelt auf Wunsch auch Leistungen anderer Unternehmungen (z.B. Tickets für öffentliche und private Transportunternehmungen, Museen, Ausstellungen, Musik-, Theater- und Opernaufführungen, Hotelbuchungen, Veranstaltungsräume, etc.). STADTFÜHRUNGEN LUZERN tritt dabei nicht als direkte Vertragspartnerin auf, es gelten die Vertrags- bzw. Reisebedingungen der jeweiligen Leistungsträger.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag entsteht durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Buchung (Email) des Auftraggebers und wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Auftragsbestätigung, resp. des Vertragsabschlusses. Die Auftragsbestätigung enthält Angaben über
- Ort, Datum, Zeit und Dauer der Stadtführung oder des Reiseleiterauftrages
- Kontaktdaten der Stadtführerin/Reiseleiterin
- Vereinbarte Leistungen
- Vereinbarter Preis (Honorar) und evtl. Zusatzauslagen
- Allfällige vermittelte Leistungen anderer Unternehmungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
STADTFÜHRUNGEN LUZERN wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätung des Auftraggebers oder deren Kunden besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der vereinbarten Führung/des vereinbarten Anlasses oder auf eine Preisreduktion.
3. Preise und Zahlungsmodalität
Die Preise ergeben sich aus der Bestätigung. Diese sind in Schweizer Franken und bei Ausnahmefällen in Euro aufgeführt. In der Regel sind Stadtführungen oder Reiseleiteraufträge etc. am Tage der gebuchten Leistung bar zu bezahlen. Die Leistung wird bei Ausnahmefällen in Rechnung gestellt. Diese ist innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Sollte die Rechnung innerhalb der Frist nicht beglichen sein, wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Bei Buchungen von Auftraggebern aus dem Ausland ist die Bezahlung 4 Wochen vor der gebuchten Leistung fällig. Bei einer Buchung aus dem Ausland weniger als 4 Wochen vor dem Anlass ist die Bezahlung sofort fällig. Die Überweisung aus dem Ausland erfolgt in Schweizer Franken. Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzliche geplante Auslagen bzw. Nebenkosten, zum Beispiel Bahnfahrt, Taxispesen, Verpflegungsmehraufwand sind im Honorar nicht eingeschlossen. Entsprechende Mehrkosten sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt und vom Auftraggeber zu vergüten.
Unvorhersehbare und für die Ausführung des Auftrages zwingend nötige Auslagen sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu vergüten. Bei verspäteter bzw. ausstehender Bezahlung durch den Auftraggeber ist STADTFÜHRUNGEN LUZERN berechtigt, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.
4. Annullierungsbedingungen
Eine Stornierung/Annullierung seitens des Auftragsgebers ist STADTFÜHRUNGEN LUZERN schriftlich mitzuteilen.
Bei einer Annullierung werden folgende Beträge erstattet:
- bis 30 Tage vor der gebuchten Leistung: 100% minus CHF 20 Bearbeitungsgebühr
- weniger als 30 Tage vor der gebuchten Leistung: CHF 50% minus CHF 20 Bearbeitungsgebühr
- weniger als 3 Tage vor der gebuchten Leistung / nicht Erscheinen: keine Rückerstattung
Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullierung bei STADTFÜHRUNGEN LUZERN.
Schlechtwetter gibt keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Eine Umbuchung ist je nach Verfügbarkeit möglich.
5. Verhinderung/Absage durch STADTFÜHRUNGEN LUZERN
Ist STADTFÜHRUNGEN LUZERN verhindert, den Auftrag persönlich zu erfüllen, wird für eine gleichwertige, freischaffende Stadtfüherin/Reiseleiterin gesorgt.
Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Stadtführung oder des Reiseleiterauftrages erheblich erschweren oder verhindern, orientiert STADTFÜHRUNGEN LUZERN über die Absage so rasch als möglich. Die bezahlten Beträge werden erstattet. Weitere Ansprüche seitens Auftraggeber sind ausgeschlossen. Bei vermittelten Leistungen anderer Unternehmungen gelten die Vertrags- bzw. Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter/Unternehmungen.
6. Haftung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. STADTFÜHRUNGEN LUZERN übernimmt keine Haftung für Unfälle während der Stadtführung oder des Reiseleiterauftrages. Sollte der Auftragsgeber mit den Leistungen von STADTFÜHRUNGEN LUZERN nicht zufrieden sein, so ist dies STADTFÜHRUNGEN LUZERN unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte mehr geltend gemacht werden.
7. Gerichtsstand
Das Auftragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Buochs/NW.